§ 3 W-KennV Schußbestimmungen

W-KennV - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Dienststellen der Gemeinde Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

 (1) Zeichen zum Hinweis auf Feuerlöschgeräte müssen der Darstellung nach Anhang 1 der KennV ab 1. März 2000 entsprechen.

(2) Diese Verordnung ist in ihrer Stammfassung am 29. Jänner 1999 in Kraft getreten.

In Kraft seit 05.05.2016 bis 31.12.9999
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