§ 2 W-HEMESK

W-HEMESK - Höhe der Entschädigung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schiedskommission nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Das Sitzungsgeld beträgt für

das als Vorsitzender tätige Mitglied oder Ersatzmitglied              

157 Euro

die als Beisitzer tätigen Mitglieder oder Ersatzmitglieder              

105 Euro

für jede Sitzung eines Senates der Schiedskommission, an der sie teilgenommen haben.

In Kraft seit 13.06.2002 bis 31.12.9999
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