§ 7 W-GL Anwesenheitspflicht der Mitglieder der Landesregierung

W-GL - Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Die Mitglieder der Landesregierung haben zu den Sitzungen regelmäßig und pünktlich zu erscheinen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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