Grenzwerte für Arbeitsstoffe und die Verwendung krebserzeugender Arbeitsstoffe in Dienststellen der Gemeinde Wien

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W-GKV
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Verordnung der Wiener Landesregierung über die in Dienststellen der Gemeinde Wien einzuhaltenden Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über die Verwendung krebserzeugender und fortpflanzungsgefährdender (reproduktionstoxischer) Arbeitsstoffe in diesen Dienststellen (Wiener Grenzwerte-Verordnung – W-GKV)

StF.: LGBl. Nr. 22/2016
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