Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2025
Paragraph 15,
entfällt; LGBl. Nr. 49/2025 vom 22. Oktober 2025. entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2025, vom 22. Oktober 2025.
In Kraft seit 01.11.2025 bis 31.12.9999
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