(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Strafbestimmungen rückwirkend am 15. August 1973 in Kraft.
(2) Die Strafbestimmungen treten nach Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Gesetzes in Kraft.
(3) Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, LGBl. für Wien Nr. 48/1998, gemäß § 4 Abs. 1 anhängige oder rechtskräftig abgeschlossene Verfahren ist § 9 Abs. 3 des Gesetzes, LGBl. für Wien Nr. 27/1974 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 54/1996, anzuwenden.
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