§ 8 W-BLFWBVLF Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

W-BLFWBVLF - Wiener Bildschirmarbeitsverordnung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr. BS-V Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des § 88h Abs. 1 der Wiener Landarbeitsordnung 1990 ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 vorliegt.

In Kraft seit 17.10.2001 bis 31.12.9999
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