§ 2 W- ÖZV 2008 Verkaufsstellen für Naturblumen

W- ÖZV 2008 - Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Verkaufsstellen für Naturblumen dürfen an Samstagen (werktags) bis 19.30 Uhr offen gehalten werden.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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