Art. 6 § 38 VWG

VWG - Versicherungswiederaufbaugesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Änderung des Währungsschutzgesetzes.

(Anm.: Änderung des Währungsschutzgesetzes, BGBl. Nr. 250/1947) Anmerkung, Änderung des Währungsschutzgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 250 aus 1947,)

In Kraft seit 01.10.1955 bis 31.12.9999
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