§ 15d VOG

VOG - Verbrechensopfergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Abweichend von der Bestimmung des § 3 Abs. 1 ist die Anpassung der Beträge für das Jahr 2009 bereits mit Wirksamkeit ab 1. November 2008 vorzunehmen.

In Kraft seit 01.05.2013 bis 31.12.9999
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