Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
Diese Verordnung findet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung auf
1.Ziffer einsbereitgestellte Tierarzneimittel,
2.Ziffer 2zugelassene Veterinärarzneispezialitäten und registrierte homöopathische Veterinärarzneispezialitäten und
3.Ziffer 3deren Bestandteile.
In Kraft seit 29.01.2025 bis 31.12.9999
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