§ 12a VBKG Evaluierung

VBKG - Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Auswirkungen der Ausübung von Befugnissen durch Befassung der Telekom-Control-Kommission gemäß den §§ 7b und 7c auf die darin genannten Dienstanbieterinnen und Dienstanbieter sowie der Telekom-Control-Kommission gemeinsam mit der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu evaluieren.

In Kraft seit 26.03.2021 bis 31.12.9999
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