§ 10 Vbg. SLB

Vbg. SLB - Statut der Vorarlberger Landesbibliothek

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Der Leiter der Vorarlberger Landesbibliothek hat eine Kanzleiordnung zu erlassen, in der insbesondere der Geschäftsablauf in der Vorarlberger Landesbibliothek zu regeln ist.

*) Fassung ABl.Nr. 3/2017

In Kraft seit 28.01.2017 bis 31.12.9999
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