§ 2 Vbg. SLA

Vbg. SLA - Statut des Vorarlberger Landesarchivs

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Das Landesarchiv hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

a)

Aufgaben im Bereich Vorarchiv:            
Beratung der Landesdienststellen bei der Erstellung von Aktenplänen, der Aktenbildung, der Festlegung von Aufbewahrungsfristen und ähnlichen, mit der Registratur zusammenhängenden Tätigkeiten, Bewertung von Dokumenten;

b)

Aufgaben im Bereich Archivierung und Dokumentation:           
Erarbeitung und Umsetzung eines Organisationskonzeptes für das Digitale Langzeitarchiv des Landes Vorarlberg, wissenschaftliche Betreuung und Aufbewahrung des Archivguts des Landesarchivs, archivalische Sammeltätigkeit und Dokumentation für das Land Vorarlberg, Sicherung der Archivbestände durch konservatorische Maßnahmen, Sicherungsverfilmung und Digitalisierung, Vorarlberger Mikrofilm-Sicherungsarchiv;

c)

Aufgaben im Bereich Forschung:           
landesgeschichtliche Forschung, landesgeschichtlich-historische Zusammenarbeit im Bodenseeraum;

d)

Aufgaben im Bereich Bildung und Information:           
Benützerservice, Auf- und Ausbau eines „virtuellen Lesesaals“ (Intra- und Internet), Beantwortung von Anfragen zu Geschichte und Archivwesen, zentrale Beratungsstelle für Archivwesen in Vorarlberg, Führung der historisch-hilfswissenschaftlichen Handbibliothek, Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Erwachsenenbildung sowie der Aus- und Fortbildung der Landes- und Gemeindebediensteten mit dem Schwerpunkt Landeskunde und Archivwesen, Durchführung von fachspezifischen Veranstaltungen und Ausstellungen aus den Bereichen Landeskunde und Archivwesen, Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen;

e)

Aufgaben im Bereich Dienstleistungen für andere Landesdienststellen:           
Betreuung der Landesregistratur, Recherche und Bereitstellung von Informationen und Dokumenten.

In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
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