§ 29n VBG IKT-Nutzung und Kontrollmaßnahmen

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Die §§ 79c bis 79i BDG 1979 sind anzuwenden.

In Kraft seit 19.08.2009 bis 31.12.9999
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