§ 29p VBG (weggefallen)

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024
§ 29p VBG seit 30.06.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2023 bis 31.12.9999
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