Die FMA ist ESAP-Sammelstelle gemäß Art. 18a Abs. 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 für Versicherungsunternehmen. Die FMA ist ESAP-Sammelstelle gemäß Artikel 18 a, Absatz 3, der Verordnung (EU) 2019/2088 für Versicherungsunternehmen.
In Kraft seit 19.02.2026 bis 31.12.9999
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