§ 30 URG Inkrafttreten

URG - Unternehmensreorganisationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1997 in Kraft.

(2) § 22 Abs. 2, § 23 und § 24 Abs. 1 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(3) Die §§ 2, 13 Abs. 3, 17, 18, 20 Abs. 2, 22 Abs. 1 und 28 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

(4) §§ 23 und 24 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2016 treten mit 20. Juli 2015 in Kraft und sind auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

In Kraft seit 14.06.2016 bis 31.12.9999
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