§ 13 UIG Bekanntmachung von Emissionsdaten

UIG - Umweltinformationsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Wer auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften oder darauf beruhenden behördlichen Anordnungen verpflichtet ist, Emissionen aus seiner Betriebsanlage zu messen und darüber Aufzeichnungen zu führen, hat über das jeweils letztvergangene Kalendermonat und das jeweils letztvergangene Kalenderjahr vorliegende Aufzeichnungen in allgemein verständlicher Form an einer allgemein leicht zugänglichen Stelle bekanntzumachen. Diese Aufzeichnungen können zur Wahrung von geheimhaltungswürdigen Tatsachen (§ 4 Abs. 3) in Form von Massenstromangaben an gemessenen Schadstoffkomponenten in kg/Monat und kg/Jahr oder aus Gründen der Übersichtlichkeit oder Zweckmäßigkeit in zusammengefaßter Form unter Angabe des jeweils höchsten und niedrigsten Meßwertes im Bekanntmachungszeitraum dargestellt werden.

(2) Wer eine nach bundesrechtlichen Vorschriften genehmigte Betriebsanlage betreibt, hat unverzüglich die nach diesen Vorschriften erteilten und der Verhinderung oder Verringerung von Umweltbelastungen dienenden Auflagen und Bedingungen schriftlich dem Betriebsrat mitzuteilen.

In Kraft seit 01.07.1993 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 13 UIG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 13 UIG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 13 UIG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Diskussion zu § 13 UIG


Bekanntmachung von Emissionsdaten - aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften von MRA1300 zum § 13 UIG

  • 5,0 bei 1 Bewertung

Guten Tag! Was bedeutet "...auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften..."? Bzw. gibt es Gesetze, welche mit dem UIG verbunden sind, man also nachlesen muss, ob dort Verpflichtungen zur Emissionsmessung enthalten sind? Oder muss das direkt in einem Bescheid erwähnt werden? Ich danke für Erläuteru... mehr lesen...

§ 13 UIG | 0 Antworten | 2157 Aufrufe | 23.09.19

Sie können zu § 13 UIG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 12 UIG
§ 14 UIG