§ 436 UGB Zahlungspflicht des Empfängers

UGB - Unternehmensgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Durch Annahme des Gutes und des Frachtbriefs wird der Empfänger verpflichtet, dem Frachtführer nach Maßgabe des Frachtbriefs Zahlung zu leisten.

In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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