§ 6 TVKKV Inkrafttreten

TVKKV - Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Der Titel, die Promulgationsklausel sowie die Kriterien 1.3, 3.1.2 bis 3.1.3.2, 3.2, 3.2.1 und 3.2.2 der Anlage in der Fassung der Tierversuchsrechtsänderungsverordnung 2020, BGBl. II Nr. 542/2020, treten mit dem Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.Der Titel, die Promulgationsklausel sowie die Kriterien 1.3, 3.1.2 bis 3.1.3.2, 3.2, 3.2.1 und 3.2.2 der Anlage in der Fassung der Tierversuchsrechtsänderungsverordnung 2020, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 542 aus 2020,, treten mit dem Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.
In Kraft seit 05.12.2020 bis 31.12.9999
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