Umweltprüfungsgesetz – TUP, Tiroler (TUP) Fundstelle

TUP - Umweltprüfungsgesetz – TUP, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Gesetz vom 9. März 2005 über die Umweltprüfung und die
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausarbeitung bestimmter Pläne
und Programme in Tirol (Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP)
LGBl. Nr. 34/2005

Änderung

STF: LGBl. Nr. 34/2005 - Landtagsmaterialien: 91/05

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

§ 1

Ziele

§ 2

Anwendungsbereich

§ 3

Begriffsbestimmungen

§ 4

Verfahren

§ 5

Umweltbericht

§ 6

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von öffentlichen Umweltstellen

§ 7

Grenzüberschreitende Auswirkungen von Plänen und Programmen

§ 8

Entscheidungsfindung

§ 9

Bekanntgabe der Entscheidung

§ 10

Überwachung

§ 11

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 12

Schlussbestimmungen, Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 13.05.2005 bis 31.12.9999
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