§ 42 TMSG Beziehungen zu den Trägern der Sozialversicherung

TMSG - Mindestsicherungsgesetz - TMSG, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Für die Beziehungen des Landes Tirol zu den Trägern der Sozialversicherung gelten die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften über die Beziehungen der Versicherungsträger zu den Trägern der Sozialhilfe einschließlich der darauf Bezug nehmenden Verfahrensvorschriften.

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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