Lagerräume und Lagerbehälter für Holz- und Rindenpellets müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
a) | Lagerräume und Lagerbehälter müssen so ausgeführt sein, dass bei der Lagerung und Befüllung keine Nässe eindringen kann. Weiters müssen geeignete Vorkehrungen gegen das Auftreten von Kondenswasser getroffen werden. | |||||||||
b) | Lagerräume müssen gegenüber den angrenzenden Räumen staubdicht ausgeführt sein. | |||||||||
c) | Lagerräume und Lagerbehälter sind so auszuführen, dass beim Betreten keine für das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährlichen CO-Konzentrationen auftreten können. | |||||||||
d) | Lagerräume und Lagerbehälter samt den zugehörigen Füllsystemen sind so auszuführen, dass während des Füllvorgangs keine für das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährlichen Staub-Luftgemische auftreten können. | |||||||||
e) | Lagerräume und Lagerbehälter müssen derart zugänglich sein, dass alle erforderlichen Wartungs- und Reinigungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können. |
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