zuSub-Litera, z, u verbinden. Für einen Antrag nach lit. b gelten die Abs. 4 lit. b und c, 4a, 5, 6 und 7 mit der Maßgabe sinngemäß, dass an die Stelle der Absonderung bzw. des Erwerbs die Übertragung des Anteilsrechtes tritt.verbinden. Für einen Antrag nach Litera b, gelten die Absatz 4, Litera b und c, 4a, 5, 6 und 7 mit der Maßgabe sinngemäß, dass an die Stelle der Absonderung bzw. des Erwerbs die Übertragung des Anteilsrechtes tritt.
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