§ 2 T-SKV

T-SKV - Schiedskommission nach dem Tiroler Krankenanstaltengesetz, Vergütung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

§ 2

 

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

In Kraft seit 25.10.1995 bis 31.12.9999
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