Schiedskommission nach dem Tiroler Krankenanstaltengesetz, Vergütung (T-SKV) Fundstelle

T-SKV - Schiedskommission nach dem Tiroler Krankenanstaltengesetz, Vergütung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Verordnung der Landesregierung vom 3. Oktober 1995, mit der die Vergütung für den Vorsitzenden der Schiedskommission nach dem Tiroler Krankenanstaltengesetz festgesetzt wird

StF: LGBl. Nr. 87/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 51a Abs. 8 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 82/1995, wird verordnet:

In Kraft seit 25.10.1995 bis 31.12.9999
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