Als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 9 Abs. 3 lit. a des Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetzes 2012, LGBl. Nr. 56, gilt der erfolgreiche Abschluss der vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien organisierten Ausbildung zum geprüften Greenkeeper Level 3 nach GTC Golf Course Supervisor, sofern in dieser Ausbildung jedenfalls Kenntnisse in folgenden Wissensbereichen im Ausmaß von insgesamt mindestens 30 Unterrichtsstunden vermittelt werden:
a)  | Umweltschonender Umgang mit wichtigen Produkten auf Golfplätzen,  | |||||||||
b)  | gesetzliche Rahmenbedingungen im Bereich Ökologie,  | |||||||||
c)  | Untersuchung der Pflege von Golfplätzen hinsichtlich Grundwasserbelastung,  | |||||||||
d)  | Einsatz von Boden- und Pflanzenhilfsstoffen,  | |||||||||
e)  | Pflanzenschutzmittelrecht,  | |||||||||
f)  | Pflanzenschutz im Garten- und Landschaftsbau,  | |||||||||
g)  | Eigenschaften der Pflanzenschutzmittel,  | |||||||||
h)  | Anwendungstechnik – Geräteausstattung,  | |||||||||
i)  | Anwenderschutz,  | |||||||||
j)  | Lagerfähigkeit der Pflanzenschutzmittelpräparate,  | |||||||||
k)  | spezielle Pflegemaßnahmen und  | |||||||||
l)  | Reinhaltung von Oberflächengewässern.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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