Im Lagerraum und in dessen unmittelbarem Nahbereich sind verboten:
a)  | das Essen und Trinken,  | |||||||||
b)  | das Rauchen und das Hantieren mit Feuer,  | |||||||||
c)  | die Durchführung von sonstigen gefährlichen Tätigkeiten wie Schweißarbeiten und  | |||||||||
d)  | die Aufbewahrung von leicht entzündbaren Materialien, die keine Pflanzenschutzmittel sind.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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