§ 5 T-PSMV 2012

T-PSMV 2012 - Tiroler Pflanzenschutzmittelverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Leere Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln sind bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung so zu behandeln wie die Pflanzenschutzmittel, die sie enthalten haben.

In Kraft seit 16.01.2013 bis 31.12.9999
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