Die finanziellen Mittel der Landwirtschaftskammer werden aufgebracht durch:
a) | ||||||||||
b) | Kostenbeiträge nach § 27, | |||||||||
c) | Zuwendungen und Kostenersätze des Landes Tirol, | |||||||||
d) | Zuschüsse des Bundes, der Fachvereine oder sonstige Zuschüsse, | |||||||||
e) | Einnahmen aus eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen, | |||||||||
f) | sonstige Einkünfte. |
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