§ 8 T-LaWiG Abgeltung besonderer Bewirtschaftungserschwernisse

T-LaWiG - Landwirtschaftsgesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Zur Sicherung oder Erleichterung der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, vor allem in Berggebieten, werden Beihilfen oder Ausgleichszahlungen auch dann gewährt, wenn dadurch besondere Bewirtschaftungserschwernisse im Rahmen der Vorsorge für die Erhaltung und die Pflege der Umwelt abgegolten werden.

In Kraft seit 01.11.1974 bis 31.12.9999
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