Anl. 6 T-HK

T-HK - Heilvorkommen- und Kurortegesetz 2004, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Eine Peloid-Kontrollanalyse hat folgende Angaben zu umfassen:

a)

Beschreibung der Mächtigkeit des Lagers sowie kurze makroskopische und mikroskopische Beschreibung: Farbe, Konsistenz, Homogenität, Geruch, gröbere Bestandteile, Zersetzungsgrad;

b)

physikalische Untersuchung: Wassergehalt des naturfeuchten Peloids, pH-Wert, elektrometrisch im Lager bestimmt, Wasserkapazität, Sedimentvolumen, Dichte;

c)

chemische Untersuchung: allgemeine Zusammensetzung und Glühverlust, Gehalt an anorganischen und organischen Stoffen im Wasserauszug 1:50;

d)

hygienisch-bakteriologische Untersuchung;

e)

bei Badetorfen auch Untersuchung des Moorwassers:

Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum, elektrolytische Leitfähigkeit bei 20° C, pH-Wert, elektrometrisch womöglich im Lager bestimmt;

f)

Bewertung der Analysenbefunde und Diskussion etwaiger seit der letzten Untersuchung eingetretener Veränderungen.

In Kraft seit 14.04.2004 bis 31.12.9999
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