Eine Heilwasser-Kontrollanalyse muss folgende Angaben umfassen:
a)  | Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum;  | |||||||||
b)  | physikalische und physikalisch-chemische Untersuchung:  | |||||||||
Quellschüttung, Quelltemperatur, Lufttemperatur, Wetter und vorausgegangene Witterung, Luftdruck, elektrolytische Leitfähigkeit bei 20° C, Trockenrückstand bei 180° C, pH-Wert, Radon, falls für die Quelle charakterisierend, Menge der frei aufsteigenden Quellgase, falls therapeutisch genutzt;  | ||||||||||
c)  | chemische Untersuchung: quantitative Bestimmung der Ionen Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Eisen, Ammonium, Chlorid, Sulfat, Hydrogencarbonat, Nitrat, Nitrit; Berechnung der Ionenbilanz; Kaliumpermanganatindex; balneo-chemische Charakteristik des Quellwassers; ferner charakterisierender Bestandteile, wie Jodid in mg/kg, eq mmol/kg und eq mmol% sowie des titrierbaren Schwefels in mg/kg; freies Kohlendioxid in mg/kg, mmol/kg und cm³/kg bezogen auf 0° C und 760 mm Hg; Mengenmessung und Zusammensetzung der frei aufsteigenden Quellgase, falls für die Quellennutzung wesentlich (z. B. Nutzung zu Kohlensäuregas-Bädern);  | |||||||||
d)  | Gehalt an wertbestimmenden, balneotherapeutisch, pharmakologisch-toxikologisch maßgebenden Inhaltsstoffen am Ort des Gebrauches (badefertig gefüllte Wanne, Trinkauslass, Inhalationsnebel), auch bei flüchtigen oder leicht veränderlichen Stoffen;  | |||||||||
e)  | hygienisch-bakteriologische Untersuchung;  | |||||||||
f)  | Bewertung der Analysenbefunde und Diskussion etwaiger seit der letzten Analyse eingetretener Veränderungen des Quellwassers.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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