Ein Peloid darf nur dann als Heilpeloid anerkannt werden, wenn nachgewiesen wird, dass es
a)  | in einem für die beabsichtigte Anwendung ausreichenden Lager vorhanden ist,  | |||||||||
b)  | solche physikalische, physikalisch-chemische oder chemische Eigenschaften besitzt, wie sie für die beabsichtigte Anwendung nötig sind, und  | |||||||||
c)  | ohne Veränderung seiner natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausübt oder erwarten lässt.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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