§ 9 T-GPP

T-GPP - Tiroler Golfplatzprogramm

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm für Golfplätze erlassen wird, LGBl. Nr. 75/2004, außer Kraft.

In Kraft seit 01.06.2016 bis 31.12.9999
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