Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz (T-AWG) Fundstelle

T-AWG - Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Gesetz vom 21. November 2007, mit dem die Abfallwirtschaft in Tirol
geregelt wird (Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz)

LGBl. Nr. 3/2008

Änderung

LGBl. Nr. 28/2011, 150/2012, 130/2013

LGBl. Nr. 26/2017 - Landtagsmaterialien: 624/16

LGBl. Nr. 32/2017 - Landtagsmaterialien: 625/16

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Feststellungsverfahren

§ 4

Ziele und Grundsätze

2. Abschnitt
Aufgaben des Landes Tirol

§ 5

Abfallwirtschaftskonzept

§ 6

Verfahren zur Erlassung des Abfallwirtschaftskonzeptes

§ 6a

Änderungen des Abfallwirtschaftskonzeptes

§ 7

Einlösungsverpflichtung

§ 8

Förderungsmaßnahmen

§ 9

Vorsorge für die Behandlung der in Tirol anfallenden Abfälle

3. Abschnitt
Sammlung und Abfuhr von Abfällen

§ 10

Allgemeine Pflichten

§ 11

Sammlung und Abfuhr von Siedlungsabfällen

§ 12

Sammlung und Übergabe von sonstigen Abfällen

§ 13

Behördliche Aufsicht

§ 14

Öffentliche Müllabfuhr

§ 15

Müllabfuhrordnung

§ 15a

Eigentumsübergang

4. Abschnitt
Öffentliche Behandlungsanlagen

§ 16

Betriebspflichten für öffentliche Behandlungsanlagen

§ 17

Tarife für öffentliche Behandlungsanlagen

§ 18

Auflassung von ehemals öffentlichen Deponien

§ 19

Enteignung

5. Abschnitt
Straf- und Schlussbestimmungen

§ 20

Strafbestimmungen

§ 21

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 21a

Umsetzung von Unionsrecht

§ 22

Inkrafttreten

 

In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
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