§ 10 T-AWG Allgemeine Pflichten

T-AWG - Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Unbeschadet der bundesrechtlichen Vorschriften müssen alle Abfälle nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und der in seiner Durchführung erlassenen Verordnungen gesammelt und bereitgestellt, abgeführt oder übergeben werden.

In Kraft seit 13.04.2011 bis 31.12.9999
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