Art. 4 StW 1992

StW 1992 - Statut für die Stadt Wels 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 34/2014)

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Artikel I und III, je Z 5 und Artikel II Z 4 sowie Artikel II Z 5 und Artikel III Z 6 sind erstmals nach den allgemeinen Wahlen auf Grund des Ablaufs der Wahlperiode im Jahr 2015 anzuwenden.

In Kraft seit 29.05.2014 bis 31.12.9999
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