§ 121 StVG (weggefallen)

StVG - Strafvollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.11.2026
§ 121 StVG seit 31.10.2026 weggefallen.
In Kraft seit 01.11.2026 bis 31.12.9999
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