Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.12.2019
Leistungsstipendien an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschul-Studiengängen und Theologischen Lehranstalten dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.
In Kraft seit 01.09.2008 bis 31.12.9999
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