Bestimmung näherer Kostenarten gemäß § 59 Abs. 6 Z 6 ElWOG 2010 (Strom-NBK-VO) Fundstelle

Strom-NBK-VO - Bestimmung näherer Kostenarten gemäß § 59 Abs. 6 Z 6 ElWOG 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
In Kraft seit 19.09.2013 bis 31.12.9999
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