§ 1 Strom-NBK-VO Regelungsgegenstand

Strom-NBK-VO - Bestimmung näherer Kostenarten gemäß § 59 Abs. 6 Z 6 ElWOG 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Diese Verordnung bestimmt die näheren Kostenarten der nicht beeinflussbaren Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Zuge von Ausgliederungen, welche dem Grunde nach zum Zeitpunkt der Vollliberalisierung des Elektrizitätsmarktes mit 1. Oktober 2001 bestanden haben.

In Kraft seit 19.09.2013 bis 31.12.9999
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