§ 24a StPOG Übergangsbestimmungen

StPOG - Steiermärkisches Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Von § 1 Abs. 6 und 7 abweichende Schulartbezeichnungen in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 67/2013 sind bis längstens drei Monate nach der Kundmachung dieser Novelle anzupassen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2013

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 24a StPOG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 24a StPOG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 24a StPOG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 24a StPOG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 24a StPOG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 24 StPOG
§ 24b StPOG