§ 3 StPHG 2003 Ziel

StPHG 2003 - Stmk. Pflegeheimgesetz 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Ziel der nachstehenden Bestimmungen ist es, Interessen, Bedürfnisse und Menschenwürde der Heimbewohner zu achten, die Selbstständigkeit der Heimbewohner in Pflegeheimen zu gewährleisten und auf die Sterbebegleitung und einen würdevollen Tod Rücksicht zu nehmen.

In Kraft seit 01.11.2003 bis 31.12.9999
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