§ 5 StPEG 2004 Errichtung der Pflichtschulen

StPEG 2004 - Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Im Sinne dieses Gesetzes ist unter Errichtung von Pflichtschulen ihre Gründung und die Festsetzung ihrer örtlichen Lage zu verstehen.

In Kraft seit 12.11.2004 bis 31.12.9999
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