Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Die Länderliste gilt für den 1. März 2026 und jeweils den 1. März der darauf folgenden Jahre, solange nicht eine neue Kundmachung erfolgt.
In Kraft seit 04.08.2026 bis 31.12.9999
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