Anl. 5 Stmk. LSG

Stmk. LSG - Steiermärkisches LandessymboleG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.09.2025
Landeshymne

1. Hoch vom Dachstein an, wo der Aar noch haust,

bis zum Wendenland am Bett der Sav'

und vom Alptal an, das die Mürz durchbraust,

bis ins Rebenland im Tal der Drav'.

Dieses schöne Land ist der Steirer Land,

ist mein liebes teures Heimatland,

dieses schöne Land ist der Steirer Land,

ist mein liebes, teures Heimatland!

2. Wo die Gemse keck von der Felswand springt

und der Jäger kühn sein Leben wagt;

wo die Sennerin frohe Jodler singt

am Gebirg, das hoch in Wolken ragt.

Dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes teures Heimatland

dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes, teures Heimatland!

3. Wo die Kohlenglut und des Hammers Kraft,

starker Hände Fleiß das Eisen zeugt

wo noch Eichen stehn, voll und grün von Saft

die kein Sturmwind je noch hat gebeugt.

Dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes teures Heimatland

dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes, teures Heimatland!

4. Wo sich lieblich groß eine Stadt erhebt

hart am Atlasband der grünen Mur,

wo ein Geist der Kunst des Wissens lebt,

dort im hehren Tempel der Natur.

Dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes teures Heimatland

dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes, teures Heimatland!

Anmerkung:

Aus historischen Gründen enthält das zur Landeshymne erklärte Dachsteinlied Bezüge zu Gebieten und Flüssen, die seit 1919 nicht mehr im Staatsgebiet der Republik Österreich liegen, sondern im heutigen Staatsgebiet der Republik Slowenien. Die Aufnahme der Landeshymne im Landessymbolegesetz lässt die durch Staatsverträge geregelten Staatsgrenzen der Republik Österreich selbstverständlich unberührt. Aus der gesetzlichen Verankerung der Landeshymne können keine territorialen Ansprüche gegenüber der Republik Slowenien abgeleitet werden. Der Text ist Ausdruck des gemeinsamen historischen Erbes, welches die Steiermark mit der slowenischen Region Stajerska verbindet.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2025,

In Kraft seit 29.08.2025 bis 31.12.9999
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