§ 8 Stmk. KSV 2007 Gemeinschaftsrecht

Stmk. KSV 2007 - Steiermärkische Klärschlammverordnung 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft, ABl. L 181 vom 4. Juli 1986, Seite 6, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2003, ABl. L 122 vom 16. Mai 2003, Seite 36, umgesetzt.

In Kraft seit 31.10.2007 bis 31.12.9999
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