§ 18 Stmk. IAG

Stmk. IAG - Steiermärkisches IPPC-Anlagen Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen bei bestimmten Anlagen und Betrieben (Stmk. IPPC-Anlagen- und Seveso II-Betriebe-Gesetz), LGBl. Nr. 85/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/2021

In Kraft seit 22.07.2021 bis 31.12.9999
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